Buder-Liebmann-Holzmann, Anna Maria: Die sogenannte Trattnersche Sammlung: vollständige Sammlung aller seit dem glorreichsten Regierungsantritt Joseph des Zweyten für die k. k. Erbländer ergangenen höchsten Verordnungen und Gesetze durch privat Fleiß gesammelt, und in chronologische Ordnung gebracht
Gesetzgebung und Staatsverwaltung sind Spiegelbild des Zeitgeistes. Im absolutistischen Staat war Gesetz, was der Herrscher unter den verschiedensten Bezeichnungen, wie Patent, Dekret, Reskript, Resolution, Handschreiben, Edikt, Verordnung und dergleichen, anordnete.
Ab dem 17. Jahrhundert bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden gesetzgeberische Akte großteils nur auszugsweise veröffentlicht. 1762 ordnete die damalige Regentin Maria Theresia an, dass alle Gesetze und Verordnungen in einem Buch zu sammeln und auf den Amtstischen aufzubewahren seien. Während ihrer Regentschaft von 1740 bis 1780 wurden Anordnungen für die Erbländer erlassen, die, teilweise unter Abänderung, noch in der Regierungszeit Joseph II. galten.
Im aufgeklärt-absolutistischen Staat ergingen unter der Alleinregierung Joseph II. von 1780 bis 1790 mehr als 6000 Gesetze und Verordnungen.
Die unter Joseph II. für die kaiserlich königlichen Erbländer ergangenen Gesetze und Verordnungen druckte Johann Thomas Trattner 1788-1791 in der nach ihm benannten zehnbändigen Gesetzessammlung ab. Sie enthält 6206 Anordnungen auf 5765 Seiten. Der Sammlung ist ein zweibändiges Hauptregister angeschlossen. Trattner druckte und verlegte die Sammlung vorwiegend für Juristen und Beamte.
Da die sogenannte Trattnersche Sammlung nur selten in die Quellenverzeichnisse der damaligen Autoren aufgenommen wurde, ist sie vielfach in Vergessenheit geraten.
Die vorliegende Arbeit soll diese Gesetzessammlung wieder in Erinnerung bringen. Sie legt neben der Beschreibung der gesamten Sammlung, der einzelnen Bände und der Arten der Anordnungen, den Schwerpunkt auf jene Gesetze und Verordnungen, welche Regelungen für Buchdrucker, Buchhändler, Bibliothekare und Bibliotheken zum Gegenstand haben. Die Arbeit befasst sich darüber hinaus auch mit den größeren gesetzgeberischen Aktivitäten jener Zeit, deren Spuren bis heute erkennbar sind.
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